APROPOS BREETZ e.V.
Alles für die positive
Entwicklung von Körper und
Geist
Kastanienallee 13
19309 Breetz
Tel. 038792 50623
Fax 038792 504232
Alles für die positive Entwicklung von Körper und Geist
§ 5 (Mittelverwendung)
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 6 (Verbot von Begünstigungen)
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werde
§ 7 (Erwerb der Mitgliedschaft)
Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden.
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag
entscheidet der Vorstand.Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf,
steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu,
welche dann endgültig entscheidet.
§ 8 (Beendigung der Mitgliedschaft)
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der
juristischen Person.Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber
einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche
Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des
Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind
insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung
satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem
Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen
eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung
entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die
Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte
vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende
Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.
§ 9 (Beiträge)
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren
Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.
§ 10 (Organe des Vereins)
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 11 (Mitgliederversammlung)
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben
gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des
Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der
Kassenprüfern/innen Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit,
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die
Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von
Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der
Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.Im ersten Quartal eines jeden
Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der
Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter
Angabe von Gründen verlangt.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von
einer Woche schriftlich oder per e-Mail unter Angabe der Tagesordnung
einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungs-
schreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern
zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift
gerichtet war.
Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine
Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu
Beginn der Versammlung bekanntzumachen.
Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über
die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur
Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten
Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.
Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein
Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.
Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer
Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen,
das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§ 12 (Vorstand)
Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden
und dem/der Kassierer/in. Sie vertreten den Verein gerichtlich und
außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr
gewählt.
Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.
Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.
§ 13 (Kassenprüfung)
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr eine/n
Kassenprüfer/in.Diese/r darf nicht Mitglied des Vorstands sein.
Wiederwahl ist zulässig.
§ 14 (Auflösung des Vereins)
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins
an den
Förderverein Historische Bockwindmühle Lenzen e.V.
Finkenbergstr. 6
19309 Lenzen (Elbe)
der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden
hat.
Beitragsordnung Verein „A-PRO-POS-BREETZ“
Die Beitragsordnung wurde am 20.06.2010 wie folgt von der
Mitgliederversammlung beschlossen.
§ 1. Höhe der Beiträge
(1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 36 Euro.
(2) Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt 72
EUR.
(3) Sowohl für nicht juristische, als auch juristische Personen wird eine einmalige
Aufnahmegebühr von 20 Euro erhoben.
§ 2. Fälligkeit/Zahlungsweise
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des
Aufnahmeantrags fällig.
(2) Der Beitrag wird per Überweisung auf folgendes Konto des Vereins gezahlt:
Kontonummer:
wird noch festgelegt
Bankleitzahl:
Hierbei sind jeweils die Mitgliedsnummer und der Name anzugeben.
(3) Alternativ zu Absatz 2 kann eine Barzahlung auch an den Schatzmeister
erfolgen.
Breetz, 20.06.2010
Satzung
§ 1 (Name und Sitz)
Der Verein führt den Namen A-PRO-POS-Breetz Er soll in das Vereinsregister
eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.V."
Der Sitz des Vereins ist 19309 Breetz
§ 2 (Geschäftsjahr)
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 (Zweck des Vereins)
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des
Vereins ist die Förderung des Sports und die Förderung von Kunst und Kultur.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von
Veranstaltungen, Schulungen und Seminaren.
Insbesondere werden folgende Ziele angestrebt:
Förderung von Sport und die Gesundheit unterstützenden und gesundheits-
fördernden Veranstaltungen, z. B. durch mehrmals wöchentlich stattfindende
Sportangebote in der Natur.
Förderung der Kultur, z. B durch Malkurse, Tanz- und Trommelseminare, für
Kinder und Erwachsene.
Förderung von sportlichen Aktivitäten durch Veranstaltungen für alle
Bevölkerungsgruppen, die diese dazu animieren sich in der schönen Natur
körperlich und geistig zu betätigen, „Breetzer Triathlon für alle“ - Rad fahren –
Laufen – Kanu fahren.
§ 4 (Selbstlose Tätigkeit)
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.